BECKMANN GREMIUM
AUFNAHME EINES GEMÄLDES IN DAS WERKVERZEICHNIS

Aufgaben

Die Kaldewei Kulturstiftung, Ahlen, ist Herausgeberin des Werkverzeichnisses Max Beckmann. Catalogue raisonné der Gemälde, das mit der Hamburger Kunsthalle assoziiert ist. Die Hamburger Kunsthalle benennt in Absprache mit der Kaldewei Kulturstiftung die Mitglieder des Max Beckmann Gremiums. Diese erstellen weder einzeln noch gemeinschaftlich Echtheitsbescheinigungen. Ihr Wirken beschränkt sich auf die Beurteilung der Frage, ob ein Werk in das Werkverzeichnis aufgenommen wird. Bei dieser Einschätzung handelt es sich um eine Meinungsäußerung, die einer rechtlichen Überprüfung nicht unterliegt.

Verlauf

Eigentümerinnen und / oder Eigentümer von Gemälden, die der Ansicht sind, ein Bild solle in das Werkverzeichnis aufgenommen werden, wenden sich an die Sprecherin / den Sprecher des Gremiums, derzeit an

Dr. Anja Tiedemann
Max Beckmann. Catalogue raisonné der Gemälde
Leeswig 129
21635 Jork-Königreich
tiedemann [at] beckmann-gemaelde.org

oder nutzen das Kontaktformular unter
https://www.beckmann-gemaelde.org/kontakt

Das Max Beckmann Gremium benötigt ein qualitativ gutes Foto der Vorder- und Rückseite des Gemäldes, verbunden mit aussagekräftigen Angaben zur möglichst lückenlosen Provenienz. Wenn bereits eine naturwissenschaftliche Untersuchung vorliegt, so sollte auch diese beigefügt werden.

Das Max Beckmann Gremium entscheidet im Folgenden über die weiteren Schritte. Die Eigentümerin / Der Eigentümer wird schriftlich (Brief oder E-Mail) über die Entscheidung des Gremiums informiert. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel ohne Begründung.

Das Max Beckmann Gremium setzt sich aus den folgenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen:

Mayen Beckmann, Berlin / Köln
Dr. Karin Schick, Hamburger Kunsthalle
Prof. Dr. Uwe M. Schneede, ehemals Hamburger Kunsthalle
Florian Schwemer, München
Dr. Anja Tiedemann, Max Beckmann. Catalogue raisonné der Gemälde
Dr. Christiane Zeiller, München

In Einzelfällen können weitere Expertinnen und Experten zu Rate gezogen werden. 

Eigentümerinnen und / oder Eigentümer, die sich an das Max Beckmann Gremium wenden, erklären sich mit Einreichung der Unterlagen mit dem beschriebenen Verfahren einverstanden.

Kosten

Die Mitglieder des Max Beckmann Gremiums arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten kein Honorar. Auslagen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Gremium entstehen, trägt die Kaldewei Kulturstiftung, Ahlen.

Stellt eine Eigentümerin / ein Eigentümer dem Max Beckmann Gremium ein Gemälde vor, so findet dies nach Vereinbarung eines Termins üblicherweise in der Hamburger Kunsthalle statt. Die Kosten für Transport und Versicherung trägt die Eigentümerin / der Eigentümer des Bildes ebenso, wie ihre / seine eigenen Reise- und Übernachtungskosten.

Haftung

Die Mitglieder des Max Beckmann Gremiums haften weder alleine noch gemeinschaftlich für ihre Entscheidung über die Aufnahme oder Nichtaufnahme in den Catalogue raisonné der Gemälde Max Beckmanns. Es handelt sich bei der zugrundeliegenden Einschätzung um die Äußerung einer qualifizierten Expertenmeinung auf der Basis der verfügbaren tatsächlichen Indizien, die einer rechtlichen Überprüfung nicht unterliegt.