Geschäftsunterlagen von Hildebrand Gurlitt, die der Taskforce in der Causa Schwabinger Kunstfunf von der Staatsanwaltschaft Augsburg zur Verfügung gestellt wurden: Einkaufs- und Verkaufsbuch 1937 bis 1944. Die Angabe im Internet, die Informationen reichten nur bis 1941, ist irrig.